Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis ordnet das Gebäude mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwerts, der sich aus der Heizkostenabrechnung ergibt ein. Er orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit. Der Energieverbrauchkennwert wird aus den Daten von mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt – es gibt also keinen Energieausweis für einzelne Wohnungen, sondern nur für das ganze Haus.
Der Verbrauchsausweis ist generell zulässig für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie sämtliche Wohnhäuser, die schon die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Demzufolge ist für ältere unsanierte Häuser mit höchstens vier Wohneinheiten der Verbrauchsausweis nicht zulässig – hier ist ein Bedarfsausweis erforderlich.