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Stöcker GmbH: Ihr Ansprechpartner für die Energieberatung

Die 2007 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt allen Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor. Er verpflichtet sie zudem zu einem Energiepass für Ihre Gebäude und für den Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden.


Bei Bestandsgebäuden muss ein Energie­verbrauchs­ausweis bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen und die Angaben daraus in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden. Der Ausweis für ihr Haus informiert, ähnlich der Klassifizierung der Verbrauchsnachweise an Haushaltsgeräten.


Der Energiepass, manchmal auch Energiesparausweis genannt, gibt dabei Auskunft über die Energieeffizienz ihres Hauses und kann dabei helfen Sanierungspotenzial zu erkennen.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei unterschiedliche Arten des Energiepasses:

  • Bedarfsausweis
  • Verbrauchsausweis

Im Bedarfsausweis werden der Primär- und der Endenergiebedarf Ihres Hauses ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der (End-) Energie­verbrauchs­kennwert. Welchen Ausweis Sie als Eigentümer brauchen, hängt von der Art und dem Alter des Gebäudes ab.

Unser Energieberater

Um weitere und näherer Informationen zu Energieeinsparung rund um Ihre Haustechnik zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unseren geprüften Energieberater Reinhard Ellger.

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